Personenstandsurkunden – Beglaubigung, Apostille

Mit der Beglaubigung (Legalisation) und der Apostille wird die Echtheit von Unterschrift, Siegel und Stempel überprüft und die Echtheit öffentlicher, in Österreich ausgestellter Urkunden und die Funktion des Unterzeichners bestätigt.

Beglaubigung

Eine Beglaubigung wird im internationalen Rechtsverkehr Legalisation genannt und wird zwischen Staaten benötigt, wenn es kein bilaterales oder multilaterales Abkommen für den Rechtsverkehr mit Urkunden gibt. Beglaubigungen erfolgen durch die österreichische Vertretungsbehörde (den/ die Botschaftsbeamten/ in) im Ausland, in dem die Urkunde benötigt wird.

Apostille

Bei der Apostille handelt es sich um eine vereinfachte Form der Legalisation von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr zwischen Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben. Im Gegensatz zur Legalisation wird die Apostille im Heimatstaat erteilt und ausgestellt. Die in Österreich befugten Behörden sind das Legalisierungsbüro im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, das Präsidium des Landesgerichtes, die Beglaubigungsstelle im Amt der Landesregierung.