Gewerbeanmeldung Schulbuslenker – Antrag

Das Gewerbe eines Schulbuslenkers kann nur auf Basis einer Konzession (Genehmigung) ausgeübt werden. Diese fällt unter das bewilligungspflichtige Verkehrsgewerbe.

Zuständige Stelle

  • Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
  • Landespolizeidirektion

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