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Gemeinde Mühldorf
Mühldorf 10 | 9814 Mühldorf | +43-4769-2285 | info@muehldorf-ktn.at | www.muehldorf-ktn.at
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Gewerbeanmeldung mit Feststellung der indiv. Befähigung

Reglementierte Gewerbe können nur ausgeübt werden, wenn ein Befähigungsnachweis erbracht wurde. Dieser Nachweis gibt an, dass der Gewerbeanmelder/die Gewerbeanmelderin sowohl die fachlichen, aber auch kaufmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um sein Gewerbe nach bestem Wissen und Gewissen führen zu können. 

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Bestätigung der Meldung
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

    Dokumente zum Nachweis der individuellen Befähigung: ergänzend

  • Schulzeugnisse (allgemeinbildende höhere Schulen, Fachschulen)
  • Lehrabschlusszeugnisse
  • Diplomprüfungszeugnisse
  • Bestätigungen über Kurse und Seminare

    Wenn Sie im betreffenden Gewerbe bereits als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer tätig waren: ergänzend

  • Versicherungszeiten der Gebietskrankenkasse
  • Dienstzeugnisse
  • Bestätigung über Art und Ausmaß der fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten im Unternehmen

    Wenn Sie bereits selbstständig tätig waren:  ergänzend

  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Gegebenenfalls Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)

    Bei Namensänderung:  ergänzend

  • Heiratsurkunde oder einen Bescheid über die Namensänderung

    Bei Neugründung:  ergänzend

  • Bestätigung der Wirtschaftskammer

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde)