Gewerbe Umgründung/Umwandlung – Anzeige

Steht die Umgründung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Realteilung oder ein Zusammenschluss von einem Gewerbe an, geht die ursprüngliche Vollmacht der Ausübung des Gewerbes an die Nachfolgeunternehmer über. Der Nachfolger oder die Nachfolgerin muss über alle gewerblichen Voraussetzungen verfügen, den Gewerbeübergang binnen 6 Monaten bei der zuständigen Behörde anzeigen und im Fall einer Gesellschaft einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. 

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat