Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft darüber, ob im Strafregister eingetragene Verurteilungen einer Person vorliegen oder nicht.
Eine Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ beantragt und ausgestellt werden. Diese gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.