Gurtenpflicht – Antrag auf Befreiung

Der Antrag auf Befreiung von der Gurtenpflicht kann von Personen gestellt werden, denen aufgrund der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung (auch nach Brustoperation, Herzkrankheit) der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht möglich ist. Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft oder im Verkehrsamt der Landespolizeidirektion zu stellen. Die Entscheidung über eine Befreiung von der Gurtenpflicht basiert auf Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung, wobei die Vorlage eines Behindertenpasses oder Gehbehindertenausweises (Parkausweis) nicht genügt. Die Befreiung kann befristet oder auf Dauer gewährt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag um Befreiung der Verwendungspflicht des Sicherheitsgurtes
  • Amtsärztliches Gutachten

Gurtenpflicht - Antrag auf Befreiung - Kosten und Gebühren in EUR

Befreiung von der Gurtenpflicht

Bundesgebühr28,60
Verwaltungsabgabe6,50