Schiffszulassung, Yachten auf dem Meer – Antrag

Sie wollen mit Ihrem Boot auf dem Meer fahren? Dann benötigen Sie einen sogenannten Seebrief als Nachweis der ordentlichen Registrierung. Den Antrag dafür erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder unter den unten angeführten Links.

Für folgende Fahrtbereiche wird eine Zulassung ausgestellt:

  • Fahrtbereich 1: Watt- oder Tagesfahrt (bis zu drei Seemeilen von der Küste)
  • Fahrtbereich 2: Küstenfahrt (bis zu 20 Seemeilen von der Küste)
  • Fahrtbereich 3: küstennahe Fahrt (bis zu 200 Seemeilen von der Küste)
  • Fahrtbereich 4: weltweite Fahrt

Voraussetzungen

Die Zulassung einer Yacht zur Seeschifffahrt darf einer natürlichen Person nur erteilt werden, wenn diese österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen EU/EWR-Staates mit Hauptwohnsitz in Österreich und zu mehr als 50 % Eigentümer der Yacht ist.

Zuständige Behörde

Für Yachten unter 24m Länge:

  • Landeshauptmann/Landeshauptfrau (Amt der (Bundesland) Landesregierung (Abteilung Verkehr/Schifffahrt)

Für Yachten über 24m Länge: