Schiffszulassung, Sportboote auf Binnengewässern – Antrag

Motorboote auf österreichischen Binnengewässern benötigen eine Zulassungsurkunde. Werden diese Boote vor Zulassung erprobt oder überstellt, ist ein Probekennzeichen notwendig.

Zulassungspflichtig sind

  • alle mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Boote und
  • Elektrofahrzeuge mit einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt oder darüber.

Boote, die auf öffentlichen Gewässern fahren, müssen behördlich zugelassen sein. Ausgenommen davon sind beispielsweise Elektroboote unter 4,4 Kilowatt Motorleistung oder Segelfahrzeuge. Anträge befinden sich in den unten angeführten Links.

Zuständige Behörden

Amt der (Bundesland) Landesregierung (Abteilung Verkehr/Schifffahrt)