Lustbarkeitsabgabe/Vergnügungssteuer – Anmeldung

Die Vergnügungssteuer, auch Lustbarkeitsabgabe genannt, ist eine Abgabe auf folgende Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen, für die das Veranstaltungsgesetz gilt (Konzerte, Kabaretts, Partys, Bälle u.ä., das Betreiben und Halten von Spielapparaten sowie Musikautomaten etc.)
  • Veranstaltungen, die auf Plätzen bzw. Straßen mit öffentlichen Verkehr stattfinden
  • Filmvorführungen
  • Videofilmvorführungen in Nachtlokalen, Clubs, Bars oder ähnlichem
  • Veranstaltung von Glücksspielen und erlaubten Spielen

Anmeldung

Die Anmeldung für eine Veranstaltung, die der Vergnügungssteuer unterliegt, gilt ausschließlich für den angegebenen Ort und die angegebene Dauer, für die die Genehmigung erteilt wurde. Sie ist spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Veranstaltung beim Bürgermeister anzumelden. Für regelmäßige Veranstaltungen ist der Betrag am 15. des Folgemonats der stattgefunden Veranstaltung fällig.

Gebühr

Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Eintrittsgeldes, oder gegebenenfalls auf einen festgesetzten Pauschalbetrag.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.