Wasserversorgung
Die Abgaben dienen zur Deckung der Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb der Gemeindewasserversorgungsanlage.
Wasseranschlussbeitrag
Diese Abgabe dient zur Deckung der Kosten für die Errichtung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde.
Wasseraufschließungsbeitrag
Diese Abgabe ist vom Eigentümer/von der Eigentümerin eines Grundstückes zu entrichten. Der Wasseraufschließungsbeitrag wird für jedes im Versorgungsbereich gelegene sowie für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ausgeschrieben, sofern eine Anschluss- und Benützungspflicht veranlasst wird. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Summe der Quadratmeter des Grundstückes und des Gebührensatzes der jeweiligen Baulandkategorie.
Wasserbereitstellungsgebühr
Diese Abgabe ist für jene Grundstücke zu entrichten, für die ein Anschlussrecht eingeräumt oder ein Anschlussauftrag erteilt wurde.
Wasserbenützungsgebühr
Die Höhe der Wasserbenützungsgebühr richtet sich nach dem mittels Wasserzähler ermittelten Wasserverbrauch eines Jahres in Kubikmeter und dem Gebührensatz der Gemeinde.