Sprengmittelbezugsschein/ -bücher – Ausstellung

Sprengmittelbezugsbücher werden an Personen ausgegeben, die Schieß-und Sprengmittel zum Betrieb ihres Gewerbes fortlaufend benötigen.

Beim Ansuchen um ein Bezugsbuch oder einen Bezugsschein sind folgende Punkte immer anzugeben:

  • Art der Menge, des Verwendungs- und Verwahrungsortes,
  • beabsichtigte Verwendung der Schieß- und Sprengmittel,
  • Zeit des Bezuges,
  • Zeit der beabsichtigten Verwendung,
  • Namhaftmachung der Stelle, von welcher der Bezug erfolgen soll.

Die Angaben im Ansuchen um Ausstellung von Bezugsbüchern für Bergbaubetriebe auf vorbehaltene Mineralien müssen von der Bergbehörde bestätigt werden.
Bezugsbücher und Bezugsscheine dürfen nur verabfolgt werden, wenn kein Missbrauch vermutet wird.
Bezugsbücher haben in der Regel keine festgesetzte Gültigkeitsdauer. Wenn jedoch Umstände eine Ausnahme begründen, kann die Gültigkeitsdauer eines Bezugsbuches von der Behörde auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden.

Die Gültigkeit von Bezugsscheinen und von Bezugsbüchern mit zeitlicher Beschränkung erlischt mit Ablauf des darin festgesetzten Zeitpunktes oder mit Bezug der Schieß- und Sprengmittel.