Fundamt – Information
Haben Sie einen Gegenstand verloren, sollten Sie baldmöglichst eine Verlustanzeige bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt bzw. Magistrat) machen. Nur in diesem Falle ist nämlich gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, sollte er gefunden werden.
Eine unverzügliche Verlustanzeige ist in folgenden Fällen unerlässlich:
- Verlust von Führerschein,
- Verlust von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln,
- Verlust von Schieß- und Sprengmitteln (in diesem Ausnahmefall ist der Verlust bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden).
Bei Verlust von Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis, Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben, kann aber auf Wunsch bei der Fundbehörde erstattet werden.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie online auf der Plattform für das Fundwesen.
Zuständigkeit und Kontakt
Alexandra Bermadinger
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung