Verein, Auflösung wegen Nicht-Konstituierung
Die Behörde ist berechtigt einen Verein aufzulösen, wenn dieser binnen eines Jahres ab seiner Entstehung keine organschaftlichen Vertreter bestellt hat (§ 2 VerG). Die Auflösung selbst erfolgt in diesem Fall analog zur freiwilligen Auflösung (§ 29 Abs. 1–4 VerG).