Wasserversorgungsanlagen – Merkblatt zum Betrieb

Der Betreiber/die Betreiberin hat die Verpflichtung die Wasserversorgungsanlage in einem ordnungsgemäßen Befinden zu haben und muss entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, damit das Trinkwasser nicht negativ beeinflusst wird.

Zuständige Stelle

Amt der (Bundesland) Landesregierung

Weiterführende Informationen über Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte folgendem Link.