Wasserschongebiete – Ausnahme – Antrag

Wasserschongebiete sehen vor, wichtige Grundwasservorkommen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es Auflagen, Verbote und Nutzungseinschränkungen, die hier erlassen werden können.

Ausnahmeregelungen können auf Grund eines Antrages von der zuständigen Behörde gewährt werden.

Zuständige Behörde

  • Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
  • Land der (Bundesland) Landesregierung (Abteilung Wasser/Umwelt)

Mehr Informationen finden Sie im unten angeführten Link.