Abfall – Ersterzeugermeldung
Die Abfallwirtschaft wird in Österreich durch das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) geregelt.
Neben dem AWG 2002 sind in allen neun Bundesländern auch noch extra Landesgesetze zu beachten.
Jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Primärabfälle anfallen, z.B. der Inhaber einer Produktionsanlage für die bei der Produktion anfallenden Abfälle, ist ein Abfall-Ersterzeuger.
Auch Bauherren sind Abfallersterzeuger bei Abfällen aus einer Abbruch- oder Aushubtätigkeit. Ein Bauherr ist jede natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, in deren Auftrag ein Abbruch oder Aushub durchgeführt wird.