Zivildienst – Information zu finanziellen Hilfen

Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf:

  • Grundvergütung,
  • Kranken- und Unfallversicherung (Sozialversicherung),
  • Angemessene Verpflegung,
  • Dienstkleidung,
  • Ersatz der Fahrtkosten,
  • Unterbringung am Dienstort.

Folgende Formen der Unterstützung werden nur auf Antrag gewährt:

  • Wohnkostenbeihilfe,
  • Familienunterhalt,
  • Befreiung von den GIS-Gebühren.

Zivildienstleistende haben während ihrer Dienstzeit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Unterhalt.