Tierseuche – Bekämpfung und Prophylaxe
Die Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen durch die Bezirksverwaltungsbehörde Abteilung Veterinär (gesetzlich geregelt durch das Tierseuchengesetzt aus dem Jahr 1909 mit zahlreichen Novellen), besteht u.a. aus:
- klinischen Untersuchungen der Tiere,
- Entnahmen von diagnostischen Proben (oftmals Blutprobenentnahme),
- vorläufige Sperre über den gesamten Tierbestand,
- Anordnung bzw. Durchführung von Schutzimpfungen und/oder Behandlungsmaßnahmen,
- Anordnung bzw. Durchführung der Tötung von erkrankten bzw. ansteckungsverdächtigen Tieren,
- Überwachung bzw. Durchführung der Desinfektion (besonders Schlussdesinfektion),
- Wertermittlung und Schätzung der Schadenshöhe der betroffenen Betriebe.