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Gemeinde Mühldorf
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Katzenkastration

Jedes Jahr werden zahlreiche Katzen geboren, doch nur ein Teil davon findet ein liebevolles Zuhause. Ein Großteil landet entweder in einem der überfüllten Tierheime, wird ausgesetzt oder durch eine verbotene und meist tierquälerische Methode „entsorgt“. Erschwert wird diese Situation zusätzlich durch die äußerst fruchtbaren Tierwesen: Eine Katze ist bereits zwischen dem 6. und 10. Monat geschlechtsreif und ein Kater zwischen dem 6. und 8. Monat. Im Durchschnitt wirft eine Katze etwa zweimal im Jahr etwa drei bis sechs Junge. Dadurch steigt die Katzenpopulation rapide an. Haben Katzen regelmäßigen Zugang ins Freie, so müssen diese vom Tierarzt kastriert werden. Ausgenommen sind Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Geregelt wird die Katzenkastration in der 2. Tierhaltungsverordnung von 2016 des bundesweiten Tierschutzgesetzes.

Weitere Informationen bieten die nachfolgenden Links.