Besamungsförderung

Die künstliche Besamung von weiblichen Zuchttieren hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Gründe dafür können u.a. folgende sein:

  • Verringerung der Krankheitsübertragung bei den Zuchttieren,
  • Verringerung der Verletzungsgefahr des Tierhalters,
  • schnelleres Erreichen der Zuchtziele und
  • individuellere Besamung der einzelnen Tiere.

Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, dass die erforderlichen männlichen Zuchttiere für das Decken der vorhandenen weiblichen Tiere zur Verfügung stehen, wobei für die Pferdezucht eine gesonderte Regelung gilt.

Zusätzlich hat die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von € 4,50 je Samenportion zu den Samenkosten für die künstliche Besamung zu leisten. Als Nachweis für die belegfähigen Tiere hat jeder Tierbesitzer die vorgeschriebene und von der AMA kontrollierte Besamungsscheine am Gemeindeamt einmal jährlich (bis März des Folgejahres) vorzuweisen.