Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Es stellt keine Einkommenserhöhung dar. Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege. Die tatsächlichen Kosten übersteigen in den meisten Fällen das gebührende Pflegegeld. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Das Pflegegeld, seine Gewährung und Erhöhung, muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden.

Ausnahme: Die zuständige Unfallversicherungsanstalt kann nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit von sich aus ein Verfahren einleiten.

Da dieser Themenbereich sehr komplex ist, verweisen wir Sie an dieser Stelle an den unten angeführten Link.