Pflege, Unterbringung in stationären Einrichtungen

Die Wahrscheinlichkeit, betreuungs- und pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter. Wenn der persönliche Pflegebedarf auch durch Mobile Pflegedienste nicht mehr abgedeckt werden kann, ist es möglich in ein Alten- oder Pflegeheim bzw. Geriatriezentrum zu übersiedeln.

Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie können nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgenommen werden.

Ihr Einkommen inklusive Plegegeld kann zur Finanzierung herangezogen werden. Reicht dies nicht aus, um die Kosten zu decken, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss nach dem Sozialhilfe- bzw.Mindestsicherungsgesetz Ihres Bundeslandes gewährt. Ihnen verbleiben 20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen sowie 45,20 Euro als monatliches Taschengeld vom Pflegegeld.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Heimverwaltung!