Fleischuntersuchungsorgan – Bestellung
Die Fleischuntersuchung wird von einem amtlichen Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan) durchgeführt. Dieser wird auf Verlangen des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau zur Überprüfung des Befundes bestellt. Die Abrechnung der anfallenden Kosten erfolgt durch die Gemeinde.
Kontakt
- amtlicher Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan)