Sozialhilfe/Mindestsicherung – Subventionen

Die Mindestsicherung (früher: Sozialhilfe) bekommen in Österreich jene Personen, bei denen das Einkommen unter dem Standard der bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt, die arbeitswillig (in diesem Punkt gibt es Ausnahmen) sind und den Hauptwohnsitz/dauerhaften Aufenthalt in Österreich haben. Die Beträge sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die soziale Mindestsicherung wird nur auf Antrag gewährt und kann am Gemeindeamt/beim Magistrat bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Ob soziale Mindstsicherung gewährt wird, wird von der zuständigen Stelle berechnet.

Benötigte Unterlagen

  • aktueller Einkommensnachweis
  • Nachweis der monatlichen Ausgaben
  • eine detaillierte Beschreibung, warum um Mindestsicherung angesucht wird
  • Bekanntgabe der Familien- und Vermögensverhältnisse aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben

Genauere Details über die benötigten Unterlagen sowie allgemeine Informationen zur Mindestsicherung erhalten Sie bei den zuständigen Stellen sowie in den unten angeführten Links.