Mindestsicherung – einmalige Kostenübernahme

Bei geringem Einkommen können verschiedenste Befreiungen von Gebühren und Beihilfen beantragt werden.

Gebührenbefreiungen:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag samt Landesabgaben
  • Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Telefon)
  • Befreiung von den EAG-Kosten (Strom/Gas)
  • Gebührenbefreiung für Rezepte

Wohnbeihilfen:

  • Wohnbeihilfe für Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen und Privatmiete
  • Mietzinsbeihilfe
  • Mietbeihilfe

Steuerfreibeträge:

  • im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung 
  • pauschale Freibeträge
  • Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung, welche ein PKW für private Fahrten benutzen müssen
  • Negativsteuer

Fahrtendienste:

  • der Krankenkassen
  • für Berufsfahrten

Hilfsfonds:

  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Unterstützungsfonds der Pensions- und Krankenversicherungen

Alle Informationen über die einzelnen Punkte finden Sie unter folgenden Links.