Senioren Wohn- und Pflegeheime

Zuständigkeit und Kontakt

SeneCura Sozialzentrum Mühldorf GmbH

Pflegeheim

Mit dem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Senioren Betreuung brauchen und pflegebedürftig werden. Wenn der persönliche Pflegebedarf nicht durch mobile soziale Dienste abgedeckt werden kann, bieten Altenwohnungen und Pflegeheime den Senioren einen neuen Wohnplatz.

Benötigte Unterlagen:

Die Aufnahme in ein Pflegeheim basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. es werden nur Personen aufgenommen, die ihre ausdrückliche Zustimmung geben. Neben eines schriftlichen Antrags werden Personaldokumente sowie Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (ärztliche Atteste etc.) und über die finanziellen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person benötigt. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle.

Kosten:

Zur Finanzierung des Heimplatzes wird das gesamte Einkommen herangezogen – Pension, Pflegegelder sowie sonstige Einkommen. Reicht dies nicht aus, wird unter anderem ein Kostenzuschuss des Landes gewährt. In diesem Fall erhält die pflegebedürftige Person 20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen, sowie € 45,20 Taschengeld vom Pflegegeld im Monat. Erkundigen Sie sich schon frühzeitig über alle notwendigen Schritte bei den zuständigen Stellen.

Zuständige Stelle:

Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Stubenring 1

1010 Wien

Telefon: +43 800/20 16 22
E-Mail: pflegetelefon@bmask.gv.at

Online-Rechner: Pflegegeld

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt/im Magistrat, in der Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Landesregierung sowie bei den Träger der Pflegeheimen. Näheres bieten auch die unten angeführten Links.