Schülernachmittagsbetreuung – Anmeldung

Die schulische Nachmittagsbetreuung (auch: Ganztagsbetreuung) ist eine Betreuungsform für Kinder und Jugendliche vom Schuleintritt bis zum Ende der Schulpflicht. Diese Einrichtungen bieten am Nachmittag betreute Lern- und Freizeit am Schulgelände und sind auf die Bedürfnisse von Schülern abgestimmt. Die Betreuungszeit ist unterteilt in zwei Abschnitten: Für die Freizeitgestaltung vor und nach der Lernbetreuung sind Erzieher/innen zuständig. Die Aufgabe der Lernbegleitung und Lernbetreuung übernehmen (fachbezogene) Lehrpersonen. Somit steht diese Betreuungsform in einer sehr engen Beziehung zur Schule. Vor und nach der Lernzeit wird besonderer Wert auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung bei den jungen Menschen gelegt, welche durch die vielfältigen musikalischen, kreativen und sportlichen Aktivitäten, Projekte und Aktionstage geprägt ist.

Im Gegensatz zu einem Hort unterliegt die schulische Nachmittagsbetreuung der österreichweiten gesetzlichen Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet an den von den Eltern ausgewählten Tagen die Betreuung regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Fallweises Fehlen ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen zulässig und möglich.

Zuständige Stellen

  • Landesschulrat
  • Schulen und schulische Nachmittagsbetreuungseinrichtungen
  • Private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • Gemeindeamt oder Magistrat

Weitere Informationen über Anmeldung, Kosten, Beihilfen, Öffnungszeiten etc. erhalten Sie bei den zuständigen Stellen und bei den unten angeführten Links.