Kindergarten öffentlich – Information und Anmeldung, Beitrag
Es wird empfohlen, Ihr Kind frühzeitig in einem Kindergarten Ihrer Wahl anzumelden. Kinder ab drei Jahren können einen Kindergarten besuchen. Informationen bieten das zuständige Gemeindeamt bzw. Magistrat, sowie die Kindergärten selbst. Die Anmeldung Ihres Kindes im Kindergarten erfolgt formlos oder mittels eines Formulars, persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch. Wenn ein Anmeldeformular erforderlich ist, erhalten Sie dieses bei der zuständigen Stelle.
Benötigte Unterlagen:
Für die Kindergarteneinschreibung benötigen Sie:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Mutter-Kind-Pass
- Taufschein (falls vorhanden)