Mehrkindzuschlag – Information

Der Mehrkindzuschlag wird als Unterstützung für kinderreiche Familien zusätzlich zur Familienbeihilfe gewährt. Er beträgt monatlich 20 Euro und wird für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Antrag muss jedes Jahr erneuert werden und wir im Zuge der Arbeiterveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.

Voraussetzungen

Der Mehrkindzuschlag wird für jedes dritte und weitere Kind, das in Österreich lebt, zusätzlich zur Familienbeihilfe gewährt. Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen die Höhe von 55.000,- Euro nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt jeweils auf Grundlage des gesamten Einkommens des Vorjahres.

Fristen

Der Antrag für den Mehrkindzuschlag kann jederzeit eingereicht werden. Er kann aber nur höchstens fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend gewährt werden.

Zuständige Stelle

  • Finanzamt
  • Bundeskanzleramt, Sektion Familien und Jugend, Abt. V/1 – Ausgleichfonds für Familienbeihilfen, Familienbeihilfe- Mehrkindzuschlag

Formulare

Das entsprechende Antragsformular als Druckversion erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (Link). Dort ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Formular E1) bzw. der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) und – sofern keine Veranlagung erfolgt – mit dem Formular E4 die Beantragung möglich.

Sie sind ein mit dem FinanzOnline System des Finanzamts vertraut? Hier können Sie ebenfalls den Antrag stellen (Link)

Weitere Informationen bieten die zuständigen Stellen sowie die unten angeführten Links.