Antrag nach dem Chancengleichheitsgesetz

Einen Antrag nach dem Chancengleichheitsgesetz können Sie

  • bei Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft und Magistrat),
  • bei der Landesregierung,
  • bei der Sozialberatungsstelle, in deren Bereich sich die antragstellende Person aufhält,
  • auf der Gemeinde oder
  • in Einrichtungen, in denen eine Leistung derzeit bzw. künftig in Anspruch genommen wird,

stellen.

Dieser Antrag wird von der zuständigen Stelle bzw. Behörde gemeinsam mit Ihnen erstellt.

Mehr Informationen und relevante Formulare finden Sie in den unten angeführten Links.