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Gemeinde Mühldorf
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Schallschutz, Lärmschutzwand

Mit Lärmschutzwänden sind meist Verringerungen der Lärmbelastung durch Verkehrslärm zwischen 5 und 15 dB zu erzielen. Dabei kommt es auf die Verwendung der richtigen Materialien an. Der Bau von Lärmschutzmaßnahmen muss durch geeignete Fachleute durchgeführt werden. Die Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen an bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen, Schnellstraßen) regelt die Dienstanweisung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Anträge für Lärmschutzmaßnahmen nahe Wohngebäuden sind an die ASFINAG zu stellen.