Bauanzeige

Die Richtlinien, ob ein Bauvorhaben anzeigepflichtig und bewilligungspflichtig ist, sind sehr komplex und umfangreich. Bei den hier genannten Bauvorhaben handelt es sich lediglich um einen Auszug. Nehmen Sie bitte vor der Planung eines Bauprojekts mit dem Bauamt Kontakt auf. Welche Projekte mitteilungspflichtig, bewilligungspflichtig, bewilligungsfrei sind, ist im Landesrecht festgelegt.

Mögliche anzeigepflichtige Bauvorhaben:

  • Gartenhäuser
  • Abbruch von Gebäuden (sofern nicht mit anderen Gebäuden baulich verbunden)
  • Dachgaupen
  • Räumlichkeiten für Heizanlagen (welche baubehördlich noch nicht genehmigt sind, zB. vorgesehene Räumlichkeit ist noch nicht als Heizraum/Lagerraum im Plan definiert)
  • Geländeveränderung (Aufschüttung, Abtragung)
  • Dachraumausbau
  • Verglasung von Balkonen und Loggien
  • Wintergärten
  • Schwimm- und Wasserbecken
  • Fahrsilos mit Umfassungswänden
  • Solar- und Photovoltaikanlagen (je nach Größe)
  • Werbetafeln, Schaukästen, Anschlagsäulen
  • Vordächer
  • Carports und Flugdächer

Mögliche notwendige Unterlagen:

  • Bauansuchen
  • Baupläne
  • Baubeschreibung
  • Grundbuchauszug
  • Anrainerverzeichnis
  • Evtl. Energieausweis