Allgemeine Informationen – Bauverfahren

Zunächst ist zu klären, ob ein Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist oder nicht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte das Bauamt. Die Aufzählung anzeigepflichtiger und bewilligungspflichtiger Bauvorhaben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arten von Bauvorhaben

  • Mitteilungspflichtige Bauvorhaben (§7 K-BO)
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§6 K-BO)

Baubewilligung

Antrag auf Baubewilligung

Je nach Art des Bauvorhabens sind mehrere Schritte für ein Bauvorhaben nötig. Zunächst muss bei der Behörde ein Antrag auf Erteilung der Baubewilligung erfolgen. Das Bauamt informiert Sie über notwendige Angaben zum Bauvorhaben, benötigte Unterlagen und worauf Sie achten müssen. Bei Anträgen auf Erteilung einer Baubewilligung sind Dokumente wie das Anrainerverzeichnis, Pläne und Beschreibungen zum Bauprojekt vorzulegen.

Vorprüfung

Im Vorprüfungsverfahren prüft die Behörde auf unterschiedliche Kriterien, z.B. ob die Interessen der Erhaltung des Landschaftsbildes bzw. der Schutz des Ortsbildes gewahrt wird. Im Anschluss kann die Behörde den Antrag abweisen oder bewilligen.

Bauverhandlung

In der mündlichen Bauverhandlung, deren Termin von der Behörde bekannt gegeben wird, sollen alle beteiligten Personen (Vertreter der Baubehörde, Bauwerber, Planer, Grundstückseigentümer, Anrainer, Bauleiter) anwesend sein.

Baubewilligung

Werden alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, so kann die Behörde die Baubewilligung in Form eines Bescheides ausstellen. Die Baubewilligung kann ihre Gültigkeit verlieren. Wenn Sie wissen, dass sich der Baubeginn verzögern wird, suchen Sie bitte rechtzeitig um eine Verlängerung der Frist an.